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AGB

1.Geltungsbereich und Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Nyffeler Engineering GmbH, Im Grund 6, CH-8424 Embrach ZH, gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Nyffeler Engineering GmbH mit ihren Kunden.

Die Nyffeler Engineering GmbH bietet Produkte und Dienstleistungen an im Bereich Engineering. Das Produktangebot umfasst insbesondere Maschinen und Maschinenteile, Prototypen, Anlagen und Apparate. Das Dienstleistungsangebot umfasst insbesondere die Neu- und Weiterentwicklung von Maschinen und Anlagen aller Art, Beratung, technische Skizzen, CAD-Arbeiten, technische Berechnungen, Mitarbeit und Unterstützung bei Kundenprojekten sowie die Inbetriebnahme, Revision und Reparatur von Maschinen und Anlagen aller Art.

Die Nyffeler Engineering GmbH besitzt und betreibt dafür die Website www.nyffeler-engineering.ch

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit der Nyffeler Engineering GmbH geschäftliche Beziehungen pflegt.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zur ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Nyffeler Engineering GmbH.

Der Kunde bestätigt beim Produktekauf und/oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Nyffeler Engineering GmbH und bei der Nutzung von www.nyffeler-engineering.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

 

2.Informationen der Nyffeler Engineering GmbH

Prospekt- und Werbematerial der Nyffeler Engineering GmbH sowie die Website www.nyffeler-engineering.ch beinhalten Informationen über Produkte und Dienstleistungen. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Produkt-, Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Die Nyffeler Engineering GmbH bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann die Nyffeler Engineering GmbH weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

Die Nyffeler Engineering GmbH kann keine Garantie abgeben, dass angebotene Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sind und alle angebotenen Dienstleistungen erbracht werden können. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

 

 

3.Preise

Die Preisangaben auf www.nyffeler-engineering.ch, bei Offerten sowie auf Prospekt- und Werbematerial verstehen sich brutto in CHF. Die Nyffeler Engineering GmbH ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Ist nichts Abweichendes vereinbart, stellt die Nyffeler Engineering GmbH die geleisteten Arbeitsstunden zu den vorab vereinbarten Konditionen in Rechnung. 

Zusätzlich anfallende Reise- und Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann die Nyffeler Engineering GmbH Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen.

a) Beim Produktekauf

Allfällige Versand- und Zollkosten werden, wo nicht anders vorgesehen, zusätzlich verrechnet und sind durch den Kunden zu bezahlen.

b) Bei Dienstleistungen

Mehraufwände für unvorhergesehene Arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt zu den jeweiligen aktuellen Ansätzen.

Dauert die Ausführung des entsprechenden Auftrags länger als 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, ist die Nyffeler Engineering GmbH berechtigt, allfällige höhere Material- und Lohnkosten dem Kunden zu überwälzen respektive dem vereinbarten Preis zuzuschlagen.

 

4.Vertragsabschluss

a) Beim Produktekauf

Die Angebote und Offerten der Nyffeler Engineering GmbH stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Produkte zu bestellen. Mit der schriftlichen, telefonischen oder mündlichen Bestellung, inklusive der Annahme dieser AGB, gibt der Kunde eine für ihn verbindliche Kaufofferte ab. Der jeweilige Kaufvertrag kommt zustande mit der von der Nyffeler Engineering GmbH an den Kunden versendeten Bestellbestätigung oder mit der mündlichen Zusage. An die Nyffeler  Engineering GmbH gemachte Kaufofferten des Kunden sind verbindlich.

Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellten Produkte nicht oder nicht vollständig geliefert werden können, ist die Nyffeler Engineering GmbH berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei der Nyffeler Engineering GmbH eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Die Nyffeler Engineering GmbH ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.

b) Bei Dienstleistungen

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Nyffeler Engineering GmbH zustande. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Kunde die von der Nyffeler Engineering GmbH angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellte Dienstleistung nicht oder nicht vollständig erbracht werden kann, ist die Nyffeler Engineering GmbH berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei der Nyffeler Engineering GmbH eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Die Nyffeler Engineering GmbH ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.

 

5.Zahlungsmodalitäten

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Nyffeler Engineering GmbH ist nicht zulässig.

Die Rechnungsstellung durch die Nyffeler Engineering GmbH erfolgt in der Regel nach Leistungsfortschritt in monatlichen Teilbeträgen.

Der Kunde ist verpflichtet, die von der Nyffeler Engineering GmbH in Rechnung gestellten Beträge innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, gerät der Kunde automatisch in Verzug und schuldet Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %.

Die Nyffeler Engineering GmbH behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen, Vorauskasse zu verlangen. Bei Nichtbezahlung innert Frist ist die Nyffeler Engineering GmbH berechtigt, jede weitere Lieferung oder Dienstleistung zu verweigern und/oder vom Vertrag zurückzutreten. 

 

6.Lieferung, Prüfpflicht und Mängelrüge

Produkte

Die Produkte werden geliefert und vor Ort installiert. Mit abgeschlossener Installation respektive mit der Übergabe gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte sofort nach der Installation respektive Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel, für welche die Nyffeler Engineering GmbH Gewähr leistet, innert 14 Kalendertagen nach erfolgter Übergabe schriftlich per E-Mail an Nyffeler Engineering GmbH Anzeige zu machen.

 

7.Pflichten der Nyffeler Engineering GmbH

Dienstleistungen

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt die Nyffeler Engineering GmbH ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, insbesondere durch Umsetzung des vereinbarten Pflichtenhefts. Ist nichts anderes vereinbart, gilt der Sitz der Nyffeler Engineering GmbH als Erfüllungsort.

Die Nyffeler Engineering GmbH hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen.

 

8.Pflichten des Kunden

Dienstleistungen

Der Kunde ist verpflichtet, jeweils zusammen mit der Nyffeler Engineering GmbH das Pflichtenheft zu erstellen und sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Nyffeler Engineering GmbH erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Nyffeler Engineering GmbH.

Weiter ist der Kunde zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat der Nyffeler Engineering GmbH jegliche im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert, vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben.

Die Nyffeler Engineering GmbH geht davon aus, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen des Kunden obliegt der Nyffeler Engineering GmbH nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

 

9.Rücktritt und Kündigung

Dienstleistungen im Allgemeinen

Bei Dienstleistungen haben beide Parteien das Recht, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils auf das Monatsende schriftlich zu kündigen. Der zurücktretende Kunde hat die von der Nyffeler Engineering GmbH bereits getätigten Aufwendungen vollumfänglich zu entgelten. Ein Rücktritt der Nyffeler Engineering GmbH zu Unzeiten ist nicht zulässig.

Body-Leasingverträge

Body-Leasingverträge können von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einer Woche gekündigt werden.

Serviceverträge

Das Abonnement für Serviceverträge kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils auf das Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Entwicklungsverträge

Bei Entwicklungsverträgen mit definierten Etappenzielen können beide Parteien den Vertrag jeweils allein auf das Ende einer zum Voraus definierten Etappe kündigen.

 

10.Gewährleistung

a) Bei Produkten

Die Nyffeler Engineering GmbH liefert Produkte in einwandfreier Qualität. Abweichungen im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen sind vom Kunden zu tolerieren und begründen keine Gewährleistungsansprüche. Für Schäden aufgrund unsorgfältiger Behandlung, unsachgemässem eigenem Einbau oder eigener Reparaturen, ordentlicher Abnutzung, aufgrund Nichteinhaltung der geltenden Normen durch den Kunden, ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung oder Pflege oder aufgrund übermässiger Witterungseinwirkungen und sonstigen übermässigen physikalischen Einwirkungen, übernimmt die Nyffeler Engineering GmbH keine Gewährleistung. Verbrauchsmaterial begründen keine Gewährleistung.  

Für vom Kunden eingebrachte oder zur Verfügung gestellte Materialien oder Gegenstände, welche auf Wunsch des Kunden bei oder in Produkte durch die Nyffeler Engineering GmbH eingebaut oder sonst wie verwendet werden, oder für vom Kunden selbst ausgeführte Arbeiten, wird, auch hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Produkte der Nyffeler Engineering GmbH, jegliche Gewährleistung und Haftung wegbedungen.

Stellt die Nyffeler Engineering GmbH auf Pläne und Masse des Kunden ab, ist der Kunde dafür verantwortlich und entfällt dafür auch jegliche Gewährleistung.

Bei Prototypen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Bei rechtzeitig gerügten Mängeln übernimmt die Nyffeler Engineering GmbH während einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren seit dem Lieferdatum die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der vom Kunden erworbenen Produkte. Bei verwendeten Produkten Dritter richtet sich die Gewährleistungspflicht nach dessen Angaben. Es liegt im Ermessen der Nyffeler Engineering GmbH, die Gewährleistung durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises zu erbringen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Bei der Umsetzung von Kundenwünschen, welche von den Empfehlungen der Nyffeler Engineering GmbH abweichen, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Beschädigungen durch Hilfspersonen der Nyffeler Engineering GmbH werden nur anerkannt, sofern diese im Ablieferungsrapport aufgenommen und anerkannt sind.

Von der Gewährleistung ausgeschossen ist auch die normale Abnützung, Einwirkungen durch Witterung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen.

Garantiefälle gestatten weder einen Rückbehalt von Zahlungen noch Anspruch auf Schadenersatz. Bei ohne Montage verkauften Produkten beschränkt sich die Garantiepflicht allein auf das Material.

b) Bei Dienstleistungen

Die Nyffeler Engineering GmbH haftet im Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR für getreue und sorgfältige Ausführung der bei ihr bestellten Dienstleistung.

 

11.Haftung

Die Nyffeler Engineering GmbH schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die Nyffeler Engineering GmbH und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Die Nyffeler Engineering GmbH haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

Die Nyffeler Engineering GmbH benutzt auf www.nyffeler-engineering.ch Hyperlinks lediglich für den vereinfachten Zugang des Kunden zu anderen Webangeboten. Die Nyffeler Engineering GmbH kann weder den Inhalt dieser Webangebote im Einzelnen kennen noch die Haftung oder sonstige Verantwortung für die Inhalte dieser Webseiten übernehmen.

 

12.Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten und Dienstleistungen sowie an allfälligen Marken stehen der Nyffeler Engineering GmbH zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Das Urheberrecht und sämtliche weiteren Immaterialgüterrechte an den Arbeitsergebnissen der Nyffeler Engineering GmbH steht vollumfänglich der Nyffeler Engineering GmbH zu und wird nicht auf den Kunden übertragen. Der Kunde erwirbt einzig das jeweilige nicht exklusive Nutzungsrecht.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies wurde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, was der Kunde im Zusammenhang mit der Dienstleistung der Nyffeler Engineering GmbH erhält, untersagt, es sei denn es werde von der Nyffeler Engineering GmbH explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Nyffeler Engineering GmbH Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden, anderenfalls er die Nyffeler Engineering GmbH vollumfänglich schadlos zu stellen hat.

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13.Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Nyffeler Engineering GmbH jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch Mitteilung an den Kunden per E-Mail in Kraft, wenn der Kunde nicht innert 14 Kalendertagen widerspricht.

 

14.Vertraulichkeit

Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen der Nyffeler Engineering GmbH ihnen bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung dieses Vertrages bestehen.

 

15.Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Nyffeler Engineering GmbH, deren Lieferanten oder beigezogene Dritte infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Pandemien, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist die Nyffeler Engineering GmbH während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, kann die Nyffeler Engineering GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die Nyffeler Engineering GmbH hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt für noch nicht geleistete Dienstleistungen oder für noch nicht gelieferte Produkte vollumfänglich zurückzuerstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major, sind ausgeschlossen.

 

16.Datenschutz

Der Schutz der personenbezogen Daten unserer Kunden ist uns wichtig.  Wir nehmen das Thema Datenschutz ernst und achten auf entsprechende Sicherheit. Wir verarbeiten und pflegen personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes (FMG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Nyffeler Engineering GmbH seine Daten zur Durchführung von Werbemassnahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über Angebote zukommen zu lassen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an die Nyffeler Engineering GmbH.

Im Übrigen wird auf die Datenschutz-Erklärung der Nyffeler Engineering GmbH, einsehbar auf www.nyffeler-engineering.ch, verwiesen.

 

17.Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

Der Gerichtsstand ist Zürich.

 

 

Embrach, 1. Mai 2022

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